2. Januar 2020

Vereinssatzng WPD e.V.

Die wichtigsten Auszüge der Vereinssatzung:

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Wudang Pai Deutschland e.V.“

Der Verein hat seinen Sitz in 31061, Alfeld, Deutschland

Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

1. Zweck des Vereins/ der Körperschaft:

  • Förderung der chinesischen Kultur (§ 52 Abs.2, Nr.2 AO)
  • Förderung des Sports (§ 52 Abs.2, Nr.21 AO)

2. Zweckgebundene Aufgaben

  • Aufbau einer offenen politik- und religionsfreien Gemeinschaft
  • Förderung der chinesischen Kultur
  • Regelmäßige offene Infoabende zur Aufklärung und interkulturellem Austausch
  • Organisation von freien Gesundheitskursen
  • Verwirklichung des Satzungszwecks insbesondere durch
  •    Förderung sportlicher Übungen und Leistungen
  •    Veranstaltung offener Aktivitäten, Infoabende und Sportveranstaltungen, etc.    

§3 Selbstlosigkeit

Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittel

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Aufwendungen und Vergütungen für Vorstandsmitglieder und besonders bestellte Vertreter im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgaben (§ 273, 670 BGB) werden vom Verein erstattet. Die Aufwendungen und Vergütungen müssen angemessen sein. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und den Aufgaben des  Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich kontinuierlich an der Arbeit des Vereins beteiligen. Jede natürliche oder juristische Person, die die Ziele des Vereins lediglich sporadisch, ideell oder materiell unterstützen will, kann als förderndes Mitglied ohne Stimmrecht beitreten.

Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der Beitragsordnung des Vereins, welche durch die Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

Neben dem Mitgliedsbeitrag kann der Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben, wenn es im Einzelfall erforderlich ist. Diese Umlage ist von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes zu beschließen. Der Antrag muss die Erforderlichkeit erläutern. Die Umlage darf nicht höher als der 1 ½ fache des Jahresbeitrags sein.

Der Verein hat die folgenden Mitglieder:

1. Ordentliche Mitglieder

2. Fördernde Mitglieder

3. Passive Mitglieder

4. Jugendliche Mitglieder (Mitgliedschaft muss durch Erziehungsberechtigten bewilligt werden)

5. Ehrenmitglieder (werden vom Vereinsvorstand ernannt)

Der schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Austritt des Mitgliedes
    • Ausschluss des Mitgliedes
    • Tod des Mitgliedes

Der Austritt kann durch das Mitglied nur durch schriftliche Mitteilung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes mit einer Frist von 49 Tagen erklärt werden. Innerhalb dieser Zeit kann das Mitglied den Austritt jederzeit widerrufen.

Der Ausschluss des Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn

  • das Mitglied gegen die Interessen und Regeln des Vereins grob verstoßen hat
    • das Mitglied mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat.

Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören.

Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das Mitglied bei der nächsten Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen.

§ 6  Mitgliederversammlung

Die MV wird einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.

Eine MV muss auch einberufen werden, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder es verlangt.

Die Einberufung einer MV muss unter Angabe der Tagungsordnung erfolgen. Die Einberufungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Einberufung erfolgt in Textform (per Brief/ E-Mail/Fax) und wird auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Für die Aktualität und Erreichbarkeit der Adresse ist das Mitglied selbst zuständig.